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   BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 5/97 B   

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https://dejure.org/1998,9149
BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 5/97 B (https://dejure.org/1998,9149)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 10 LW 5/97 B (https://dejure.org/1998,9149)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 10 LW 5/97 B (https://dejure.org/1998,9149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formale Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge einer Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 5/97 B
    Er hat zu erläutern, weshalb in dem angestrebten Revisionsverfahren eine - möglichst genau zu formulierende - Rechtsfrage erheblich sein und über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 15/96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 5/97 B
    Eine Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG ist bei einer solchen Ausgangslage deshalb nur dann in zulässiger Weise gerügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, daß ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt, zB weil der Verzicht auf die mündliche Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des LSG beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 1602 Nr. 19) oder neues rechtliches und tatsächliches Vorbringen, das vom SG noch nicht behandelt wurde, vom LSG unberücksichtigt blieb (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 3).
  • BSG, 31.05.2000 - B 7 AL 42/99 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs beim § 142 Abs. 2 SGG

    Verfahrensrechtlich zu beanstanden ist eine Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 153 Abs. 4 SGG nur, wenn das Verfahren des LSG auf sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung beruht (so BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BSG, Beschluß vom 13. Mai 1998 - B 10 LW 5/97 B).
  • BSG, 27.03.2001 - B 7 AL 186/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Beschluß vom 31. Mai 2000 - B 7 AL 42/99 B) ist verfahrensrechtlich zu beanstanden eine Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 153 Abs. 4 SGG nur, wenn die Verfahrensweise des LSG auf sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung beruht (so auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BSG, Beschluß vom 13. Mai 1998 - B 10 LW 5/97 B).
  • BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 19/10 B
    Soweit es die Wahl der Entscheidungsform betrifft, ist eine Verletzung des § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG nur dann in zulässiger Weise gerügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt, zB weil der Verzicht auf die mündliche Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des LSG beruht oder neues rechtliches und tatsächliches Vorbringen, das vom SG noch nicht behandelt wurde, vom LSG unberücksichtigt blieb (BSG vom 30.7.2009 - B 13 R 187/09 B; vom 13.5.1998 - B 10 LW 5/97 B; vom 16.11.1995 - 11 BAr 117/95 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 19).
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